Frist Antrag Arbeitnehmerveranlagung 2012 läuft am 31.12.2017 ab

Fünf Jahre hat jeder Zeit eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt geltend zu machen. Die Frist für den Antrag Arbeitnehmerveranlagung 2012 endet am 31. Dezember 2017.

Sie können beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Weitere gute Gründe sind zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer, der Anspruch auf Negativsteuer bei geringen Bezügen, die Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales oder der unterjährige Wechsel des Arbeitgebers bzw. nichtganzjährige Beschäftigung. Wurden Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag samt Kinderzuschlag beim Arbeitgeber nicht entsprechend berücksichtigt, so kann eine nachträgliche Beantragung über die Arbeitnehmerveranlagung erfolgen. Den Antrag können Sie entweder elektronisch über FinanzOnline einreichen oder einfach das Formular L1 (L 1k, L 1ab, L 1i) beim Finanzamt abgeben oder per Post schicken. Die Rückerstattung ist lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig. 

Sie haben Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung? Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/das-verfahren-beim-finanzamt.html